HOAI 2021

Siemon-Gutachten 2021

Aktuelle Anhaltswerte für Honorare

Die in der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI aufgeführten Honorartafelwerte gelten seit 2013 unverändert. Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisherigen verbindlichen Mindestsätze und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Kostensteigerungen und neue Anforderungen an die planenden Berufe, die sich in den vergangenen acht Jahren ergeben haben, bleiben im Honorar also weiterhin unberücksichtigt.

Mit dem hiermit vorliegenden Gutachten soll untersucht werden, ob und inwieweit die Honorartafelwerte der HOAI 2021, noch zeitgemäß sind. Anhand einer Honorarformel (ähnl. der Honorarformel, die der HOAI 2013 zugrunde liegt) sowie einer Umfrage bei Anwendern der HOAI zu veränderten Aufwänden bei der Planung, zu veränderten Bürokosten sowie Rationalisierungen wurden aktuelle Anhaltswerte für die Honorartafeln entwickelt.

Im Ergebnis zeigt das Gutachten, dass die derzeitigen Honorartafelwerte auch als Orientierungswerte veraltet sind. Das Gutachten zeigt auch, dass eine Novellierung der HOAI erforderlich ist, um die Orientierungswerte, die für die jeweiligen Leistungsbilder angegeben sind, den gestiegenen Anforderungen anzupassen.

Beauftragt wurde das Gutachten vom IWW Institut in Würzburg gemeinsam mit dem Verband Beratender Ingenieure VBI.

Der volle Wortlaut des Gutachtens sowie die entsprechenden Honorartafeln sind in HOAI-Pro 2021 ab Version 1.0.21.24 vom 12.04.2021 enthalten.

Nutzer der Softwarepflege erhalten diese Erweiterung selbstverständlich kostenfrei.
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